Der EiGT Onlinekurs wurde bei der Zentralen Prüfstelle Prävention gem. Leitfaden Prävention der GKV-Spitzenverbände (§ 20 SGB V) zentral zertifiziert, und kann somit grundsätzlich von allen gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden.
Das bedeutet, dass Ihre Krankenkasse bis zu 100 % (abhängig von der Satzung der Krankenkasse) Ihrer Teilnahmekosten übernehmen kann. Mindestens 70 €.
Diese Kostenübernahme erfolgt rückwirkend nach Abschluss des Kurses. Sie treten also in Vorleistung und bezahlen die Teilnahmegebühr zunächst selbst. Voraussetzung für die Kostenerstattung nach § 20 SGB V ist eine vollständige Teilnahme am gewählten Kurs. Eine vollständige Teilnahme ist erreicht, wenn Sie alle 8 Kurseinheiten und die dazugehörigen Wissensüberprüfungen, in Quizform, innerhalb von 12 Wochen ab dem Tag der Registrierung erfolgreich absolviert haben. Pro Woche kann immer nur eine Kurseinheit absolviert werden. Nach Abschluss des Kurses legen Sie dann Ihrer Teilnahmebescheinigung bei Ihrer Krankenkasse vor und beantragen einen Zuschuss.